· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Geänderte BFH-Rechtsprechung zur Verteilung von Leasingsonderzahlungen bei Reisekosten
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 EStG ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen. Mit dieser Entscheidung hat der BFH (21.11.24, VI R 9/22, Abruf-Nr. 245927 ) seine bisherige Rechtsprechung geändert. Denn bis dato war die Leasingsonderzahlung grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen. Und auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Dies gilt z. B. für einen Satz Reifen. |
1. Hintergrund
Arbeitnehmer können die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind, bei Nutzung eines eigenen Pkw als Werbungskosten ansetzen. Dabei besteht ein Wahlrecht:
- Ansatz der Fahrtkosten mit einer Pauschale von 0,30 EUR/km oder
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