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  • 04.05.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Kein Fremdvergleich bei (nahestehenden) fremden Dritten?

    | Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen (insbesondere der Fremdvergleich) sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden. Dies soll nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (16.11.16, 9 K 316/15, Abruf-Nr. 192020 ) selbst dann gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis verbindet (im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft). |