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  • 23.04.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Keine Werbungskosten: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

    | Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasste Aufwendungen und keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den späteren Unterhaltseinkünften i. S. des § 22 Nr. 1a EStG. Mit dieser Entscheidung hat der BFH (18.10.23, X R 7/20, Abruf-Nr. 240004 ) der anderslautenden Sichtweise des FG Münster (Vorinstanz) widersprochen. |