01.03.2023 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
| Zahlt der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter eine Abfindung, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört diese nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Die Aufwendungen sind somit grundsätzlich sofort als Werbungskosten abzugsfähig (BFH 20.9.22, IX R 29/21, Abruf-Nr. 233183 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig