· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Mietwohnungsneubau: Keine Sonderabschreibung für Ersatzneubauten
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sogenannte Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Eine Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 1 EStG ist nach Ansicht des FG Köln (12.9.24, 1 K 2206/21, Abruf-Nr. 246321 ) nicht möglich. Allerdings haben die Steuerpflichtigen Revision ( BFH IX R 24/24 ) eingelegt. |
1. Hintergrund
Nach § 7b Abs. 1 EStG können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden.
2. Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen waren Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses. Sie entschieden sich gegen die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard. Stattdessen ließen sie das alte Gebäude abreißen und errichteten auf demselben Grundstück ein neues Einfamilienhaus. Den Ende 2020 fertiggestellten Neubau wollten sie wieder als Wohnraum vermieten.
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