· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neue Vereinfachungsregeln der Finanzverwaltung bei der doppelten Haushaltsführung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Das BMF (25.11.20, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006, Abruf-Nr. 219235 ) hat sein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern neu gefasst. Enthalten sind auch neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung, die in allen noch offenen Fällen gelten. |
1. Grundsätzliche Voraussetzungen
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung).
2. Lage der Hauptwohnung
Eine doppelte Haushaltsführung wird grundsätzlich verneint, wenn der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von der Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.
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