· Nachricht · Einkommensteuer
Neuer Anlauf zur Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
| Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BGBl I 2018, S. 2338) hatte der Bundesrat empfohlen, den Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Umgesetzt wurde dies aber nicht. Nun planen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern einen neuen Anlauf, den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR auf 3.000 EUR und die Ehrenamtspauschale von 720 EUR auf 840 EUR anzuheben (Mitteilung vom 12.3.2019, Abruf-Nr. 207705 ). Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. |
Quelle: ID 45843040