· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neues aus der BFH-Rechtsprechung zu Personengesellschaften auf den Punkt gebracht
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nachfolgend werden drei der praktisch bedeutsamsten Entscheidungen aus der jüngeren BFH-Rechtsprechung zu Personengesellschaften dargestellt. |
1. Gewerbliche Prägung bei Einheits-GmbH & Co. KG
Nach einer Entscheidung des BFH (13.7.17, IV R 42/14, Abruf-Nr. 196475) ist eine Einheits-GmbH & Co. KG trotz eingeschränkter Geschäftsführungsbefugnis als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzuerkennen. Dem lag folgender (aus Vereinfachungsgründen abgewandelter) Sachverhalt zugrunde:
1.1 Vereinfachter Sachverhalt
A, B und C waren jeweils zu 1/3 als Kommanditisten an der nicht originär gewerblich tätigen ABC-GmbH & Co. KG (ABC-KG) beteiligt. Komplementär ohne Beteiligung am Gesellschaftsvermögen war die ABC-GmbH. 2008 übertrugen die Kommanditisten A, B und C ihre Geschäftsanteile an der ABC-GmbH im Wege der Sacheinlage auf die ABC-KG und begründeten eine sogenannte Einheits-GmbH & Co. KG. Wegen der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarung führte dies dazu, dass auch Kommanditisten zur Wahrnehmung der Rechte in der Gesellschafterversammlung der GmbH für die KG befugt waren. Fraglich war nun, ob die Voraussetzungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) durch die Begründung einer Einheits-GmbH & Co. KG entfallen sind.
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