· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerliche Rechtsfolgen bei Zuwendung von Nießbrauchsrechten
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| In einer jüngeren Entscheidung des FG Nürnberg (3.2.21, 3 K 682/20) ging es u. a. um die Frage, ob der Eigentümer bei entgeltlicher Nutzungsrechtseinräumung das Entgelt als Vermietungseinkünfte versteuern muss und ob der Nießbraucher zum wirtschaftlichen Eigentümer wird. Die Entgeltbesteuerung hat das FG bejaht, wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher aber verneint. Da die Revision eingelegt wurde ( BFH IX R 1/22 ), hat der BFH nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Grund genug, die Folgen der unentgeltlichen und entgeltlichen Nießbrauchsbestellung nach derzeitigem Stand darzustellen. |
1. Grundsätzliche Vorüberlegungen
Die unentgeltliche Zuwendung eines Nießbrauchs an einer Mietimmobilie führt einkommensteuerlich zum Übergang der Einkünfteerzielung vom Eigentümer auf den Nießbraucher, dem nunmehr die Erträge aus dem Objekt zufließen.
Beachten Sie | Ertragsteuerlich kann dies Sinn machen, wenn der Eigentümer der Immobilie einer hohen Steuerbelastung unterliegt, aus dem Objekt positive Einkünfte erzielt und diese nun auf einen Abkömmling verlagern will, der einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung unterliegt oder mangels anderer Einkünfte bislang keine Steuern zahlen muss.
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