· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Unerwartete „Steuerfalle“: GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen bei Beratervertrag
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben und StB Dipl.-Finw. (FH) Dennis Liboschik, beide Dortmund
| In gewissen Fällen stellen Anteile an einer Kapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Gesellschafters in seinem Einzelunternehmen dar. Wird dies vom Steuerpflichtigen bzw. von seinem steuerlichen Berater nicht erkannt, kann dies mitunter teuer werden. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einer hierfür typischen Fallkonstellation, beschreibt die ertragsteuerlichen Risiken und etwaige Lösungsansätze. |
1. Musterfall
A (ledig, nicht kirchensteuerpflichtig) erwirbt 2005 die kompletten Anteile an der A-GmbH zu einem angemessenen Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) i. H. von 30.000 EUR und wird als Geschäftsführer für die GmbH tätig. Aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG.
Wegen der positiven Geschäftsentwicklung steigt der gemeine Wert der Anteile auf 1.000.000 EUR. Da A (48 Jahre) kürzer treten möchte, verkauft er Anfang 2014 75 % seiner Anteile an B zu einem angemessenen Kaufpreis von 750.000 EUR. Die Geschäftsführertätigkeit wird nach dem Verkauf durch B ausgeübt. A wird bei der GmbH nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.
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