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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Unterhaltsaufwendungen: Hausgrundstück ist kein schädliches Vermögen

    | Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 13, 1809) wurde gesetzlich geregelt, dass ein angemessenes Hausgrundstück bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers nicht zu berücksichtigen ist. Dies gilt in allen Fällen, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig veranlagt wurde. Darauf hat die OFD Nordrhein-Westfalen (6.7.13, Kurzinfo ESt 1/13) aktuell hingewiesen. |

     

    Zum Hintergrund

    In 2010 hatte der BFH (30.6.10, VI R 35/09) entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein angemessenes Hausgrundstück unabhängig von der im Sozialrecht geltenden Verschonungsregelung bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen sei. Die OFD Münster (20.4.11, Kurzinfo ESt 10/11) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die für die Steuerpflichtigen vorteilhafte Verwaltungsauffassung - nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder - im Vorgriff auf eine geplante gesetzliche Klarstellung zunächst weiter angewandt werden soll. Diese Klarstellung ist nun in das EStG aufgenommen worden.

    Quelle: ID 42354738