· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers kann gewerbliche Einkünfte auslösen
von Dr. Stephan Peters, Münster
| Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (13.12.16, X R 18/12, Abruf-Nr. 192929 ) zumindest dann, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. |
1. Sachverhalt
Die Steuerpflichtige S war in einem Klinikum als Sekretärin des Chefarztes G angestellt. Daneben erzielte sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie für G die im Rahmen von dessen Nebentätigkeit erstellten Gutachten schrieb, die Abrechnung der Nebentätigkeit wahrnahm und den Zahlungseingang kontrollierte. Diese Arbeiten erledigte sie in dem mit ihrem Ehemann gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in einem nicht abgeschlossenen Raum.
In den Streitjahren vermieteten die Eheleute diesen Raum an den Auftraggeber der Steuerpflichtigen (also G) für monatlich 100 EUR und ermittelten diesbezüglich Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Doch sowohl das FA als auch das FG Sachsen lehnten die Berücksichtigung der Verluste ab. Zum einen handele es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da die Vermietung untrennbar mit der gewerblichen Tätigkeit der S verbunden sei. Ferner seien die Aufwendungen nicht abzugsfähig, weil der Raum dem Typus eines häuslichen Arbeitszimmers nicht entspreche. Der Raum sei gegenüber dem Flur im Obergeschoss nicht abgeschlossen und die private Nutzung des Flurs nicht von untergeordneter Bedeutung.
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