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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Eine tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Da keine starre zeitliche Grenze besteht, nach der die Tätigkeit steuerunschädlich wieder aufgenommen werden kann, ist auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei Jahren einzuhalten (Beschluss des BFH 11.2.20, VIII B 131/19, Abruf-Nr. 214598 ). |

     

    1. Der aktuelle BFH-Beschluss

    Neben der Dauer der Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit sind insbesondere zu berücksichtigen:

     

    • Die räumliche Entfernung einer wieder aufgenommenen Berufstätigkeit zur veräußerten Praxis