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  • · Nachricht · Einkünfte aus Kapitalvermögen 

    Darlehensverlust wirkt sich steuerlich weiterhin nicht aus

    | Steuerpflichtige können den Ausfall eines festverzinslichen privaten Darlehens nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen (FG Düsseldorf 11.3.15, 7 K 3661/14 E). |

     

    Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung zur Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer steht der Verlust des Darlehenskapitals nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften. Aufwendungen, die das Kapital selbst betreffen (z.B. Anschaffungskosten, Tilgungszahlungen oder der Verlust des Kapitals) berühren die Einkunftsart nicht.

     

    Dies gilt nach Ansicht des FG Düsseldorf auch für die aktuelle Rechtslage. Der Totalausfall einer Kapitalforderung wegen der Insolvenz des Darlehensnehmers erfüllt keinen der Besteuerungstatbestände. Insbesondere stellt ein Forderungsausfall keine Veräußerung einer Kapitalforderung dar.

     

    Beachten Sie | Die Steuerpflichtigen haben gegen diese Entscheidung die Revision eingelegt, die inzwischen beim BFH (VIII R 13/15) anhängig ist.

    Quelle: ID 43507934