· Nachricht · Einkünfte aus Kapitalvermögen
Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?
| Das FG Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für verfassungswidrig und hat sie dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt (FG Niedersachsen, Beschluss vom 18.3.22, 7 K 120/21; PM vom 31.3.22 „Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer“). |
Nach Ansicht des FG führt die Abgeltungsteuer zu einer Ungleichbehandlung. Während die Bezieher von Kapitaleinkünften (z. B. Zinsen) seit 2009 mit einem Sondersteuersatz von 25 % abgeltend belastet werden, unterliegen die übrigen Steuerpflichtigen einem Steuersatz von bis zu 45 %.
Quelle: ID 48211671