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  • · Fachbeitrag · Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Wichtige BFH-Urteile zum Teileinkünfteverfahren für Beteiligungserträge

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln

    | Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Gewinnausschüttungen, die ein Gesellschafter für seine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung erhält, mit der Abgeltungsteuer abgegolten. Allerdings dürfen in diesem Fall auch keine Werbungskosten in Zusammenhang mit der Beteiligung abgezogen werden. Alternative: Der Gesellschafter beantragt das Teileinkünfteverfahren nach § 32d EStG . Zu den Voraussetzungen hat der BFH aktuell in zwei Entscheidungen Stellung genommen. |

    1. Hintergrund

    Das Teileinkünfteverfahren ist nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag möglich, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar

    • zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder