· Fachbeitrag · Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wichtige BFH-Urteile zum Teileinkünfteverfahren für Beteiligungserträge
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Gewinnausschüttungen, die ein Gesellschafter für seine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung erhält, mit der Abgeltungsteuer abgegolten. Allerdings dürfen in diesem Fall auch keine Werbungskosten in Zusammenhang mit der Beteiligung abgezogen werden. Alternative: Der Gesellschafter beantragt das Teileinkünfteverfahren nach § 32d EStG . Zu den Voraussetzungen hat der BFH aktuell in zwei Entscheidungen Stellung genommen. |
1. Hintergrund
Das Teileinkünfteverfahren ist nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag möglich, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar
- zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat