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  • 03.04.2020 · Nachricht · Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

    Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind abziehbar

    | Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten sind nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten (BFH 19.12.19, VI R 8/18, Abruf-Nr. 214967 ; BFH, PM Nr. 15 vom 26.3.20). |