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  • 24.03.2020 · Nachricht · Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Zum Vergleichsmaßstab bei den ortsüblichen Vermietungszeiten

    | Ob dauerhafte Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung – grundsätzlich und ohne weitere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht – anzuerkennen sind, hängt vor allem von zwei Aspekten ab: Kein Vorbehalt einer Selbstnutzung und die ortsübliche Vermietungszeit. Mit dem zweiten Punkt hat sich nun das FG Mecklenburg-Vorpommern (23.10.19, 3 K 276/15, Abruf-Nr. 214531 ) befasst. |