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  • · Nachricht · Elternzeit

    Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.17 neu geregelt

    | Ab 1.1.17 müssen Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden - und zwar unabhängig vom Versicherungsstatus des Arbeitnehmers (Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände vom 9.3.16). |

     

    Damit können Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Beschäftigungsunterbrechung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.

    Quelle: ID 44231716