· Fachbeitrag · Ende der doppelten Haushaltsführung
Miete als vorweggenommene Werbungskosten
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Die Miete für eine im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. So lautet zumindest die Ansicht des FG Münster (12.6.19, 7 K 57/18 E, Abruf-Nr. 209927 ). |
Sachverhalt
Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber zum 31.8.15 behielt der Steuerpflichtige seine Wohnung am Arbeitsort in Berlin bei und bewarb sich auf eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im gesamten Bundesgebiet, von denen drei in der näheren Umgebung des Zweitwohnsitzes lagen. Nachdem der Steuerpflichtige im Dezember 2015 eine Zusage für eine Stelle in Hessen zum 1.1.16 erhalten hatte, kündigte er die Mietwohnung fristgerecht zum 29.2.16.
Das FA erkannte die Mietkosten für die Wohnung in Berlin nur bis zum Ende der mietvertraglichen Kündigungsfrist der Wohnung und damit bis einschließlich November 2015 an. Der Steuerpflichtige begehrte aber einen Werbungskostenabzug auch für die Dezembermiete.
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