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  • · Fachbeitrag · Erbschaft-/Schenkungsteuer

    Übertragung einer Mietimmobilie gegen Schuldübernahme mit Nießbrauchsvorbehalt

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge schenken Eltern ihren Kindern oft Grundstücke unter Nießbrauchsvorbehalt. In diesen Fällen mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Beschenkten. Der Jahreswert des Nießbrauchsrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln ‒ und zwar dann, wenn die Schuldzinsen vom Schenker wegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung weiterhin getragen werden (BFH 28.5.19, II R 4/16, Abruf-Nr. 212775 ). |

     

    1. Hintergrund

    Eine Grundstücksschenkung unter Lebenden unterliegt der Schenkungsteuer. Bei deren Ermittlung muss zunächst der schenkungsteuerliche Wert der Immobilie ermittelt werden, wobei es hier (ohne Wertgutachten) regelmäßig auf die tatsächliche oder übliche Miete ankommt.

     

    Seit Aufhebung des § 25 ErbStG zum 1.1.09 kann ein vereinbarter Nießbrauch mit seinem Kapitalwert abgezogen werden (zu den maßgeblichen Vervielfältigern vgl. BMF 2.12.19, IV C 7 - S 3104/19/10001 :003). Fraglich war nun, wie zu verfahren ist, wenn der Beschenkte (hier der Sohn) zwar die auf den Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten übernimmt, die Zins- und Tilgungsleistungen aber weiterhin von den übertragenden Eltern erbracht werden.