· Nachricht · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Antrag auf Optionsverschonung ist mit Risiko verbunden
| Die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen (FG Münster 27.10.22, 3 K 3624/20 Erb, Abruf-Nr. 236917 ). |
Im Streitfall hatte das FA für die durch vorweggenommene Erbfolge erworbenen OHG-Anteile weder die Options- noch die Regelverschonung gewährt ‒ und zwar zu Recht, wie das FG Münster entschieden hat:
- Die Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG) scheiterte an der überschrittenen Verwaltungsvermögensquote von 20 %.
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