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  • 18.03.2020 · Nachricht · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Beim Erwerb vom biologischen Vater gibt es nur die Steuerklasse III

    | Für eine Schenkung oder Erbschaft des leiblichen Vaters, der nicht der rechtliche Vater ist (sogenannter biologischer Vater), wird nicht die günstige Steuerklasse I, sondern nur die Steuerklasse III gewährt (BFH 5.12.19, II R 5/17, Abruf-Nr. 214712; BFH, PM Nr. 13 vom 12.3.20). |