· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Unbedingt beachten: Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und Gesellschaftsanteil
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) setzen die schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen voraus, dass die Übertragung zeitgleich mit dem Anteil an der Personengesellschaft erfolgt. Der BFH (17.6.20, II R 38/17, Abruf-Nr. 218804 ) setzt dabei in einem für die Praxis höchst relevanten Urteil strenge Maßstäbe an. Der Beitrag stellt das Urteil vor und zeigt Lösungsvorschläge. |
1. Vereinfachter Sachverhalt (BFH 17.6.20, II R 38/17)
Mit notarieller Urkunde vom 30.12.13 schenkte der Vater seinem Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen gesamten Mitunternehmeranteil an einer KG sowie das in seinem Sonder-BV befindliche Grundstück. In der Urkunde wurde Folgendes verfügt:
- Die Abtretung des KG-Anteils erfolgte mit Wirkung zum 1.1.14, 00:01 Uhr („Übertragungsstichtag“), jedoch aus Haftungsgründen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Sohnes als Kommanditist der KG im Handelsregister. Die am 30.12.13 beantragte Eintragung erfolgte am 14.1.14.
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