19.05.2020 · Nachricht · Ertragsteuerliche Organschaft
Keine Anerkennung der Organschaft bei fehlendem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz
| Eine ertragsteuerliche Organschaft ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, wie ein Urteil des FG Schleswig-Holstein (6.6.19, 1 K 113/17, Abruf-Nr. 215392 215392 ) verdeutlicht. Danach wird der Gewinnabführungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ihrer Bilanz nicht ausweist. Das soll selbst dann gelten, wenn die Organträgerin den Verlustbetrag tatsächlich erstattet. Gegen diese Entscheidung ist die Revision beim BFH (I R 37/19) anhängig. |
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