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  • 15.12.2022 · Nachricht · Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

    Abzug von Taxikosten nur in Höhe der Entfernungspauschale

    | Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale absetzen (BFH 9.6.22, VI R 26/20, Abruf-Nr. 232091 ; PM Nr. 50/22 vom 3.11.22). Die Ausnahmeregelung nach § 9 Abs. 2 S. 2 EStG, wonach bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Aufwendungen angesetzt werden können, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen, greift hier nicht. |