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  • · Fachbeitrag · Fahrtkosten

    Umweg- und Dreiecksfahrten: Alles Wichtige zu Reisekosten und Entfernungspauschale

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    Der BFH (19.5.15, VIII R 12/13, Abruf-Nr. 180737) musste kürzlich entscheiden, in welcher Höhe Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu berücksichtigen sind, denen am selben Tag ein Mandantenbesuch vor- oder nachgeschaltet wurde (Umweg-/Dreiecksfahrten). Dabei stellte er u. a. heraus, dass bei Umwegfahrten nur die Aufwendungen für die zusätzlich gefahrene Strecke nach Reisekostengrundsätzen anzuerkennen sind.

     

    Sachverhalt

    Ein selbstständiger Steuerberater führte ein Fahrtenbuch. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte hatte er häufig mit Mandantenbesuchen verbunden. Diese Fahrten berücksichtigte er komplett als betriebliche Fahrten und begehrte somit auch den Ansatz der tatsächlichen Kosten. Das FA hingegen unterschied wie folgt: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte berücksichtigte es nur die hälftige Entfernungspauschale (0,15 EUR). Die Anwendung der Entfernungspauschale mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer setze nämlich voraus, dass der Steuerpflichtige auch tatsächlich eine (ununterbrochene) Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte an diesem Tag absolviert habe. Für diejenigen Teilstrecken, die unmittelbar beim Mandanten begannen oder endeten, erkannte es hingegen den vollen Abzug der Aufwendungen an.

     

    Die hiergegen vom Steuerberater eingelegte Klage war vor dem FG Münster zumindest insoweit erfolgreich, als es ihm auch für diejenigen Arbeitstage die ungekürzte Entfernungspauschale zusprach, an denen er entweder während der Hin- oder Rückfahrt Mandantenbesuche gemacht hatte. Hiergegen legten sowohl der Steuerberater als auch das FA Revision ein.