07.01.2014 · Fachbeitrag · FG-Verfahren
Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines FG-Verfahrens
| Der BFH (7.11.13, X K 13/12, Abruf-Nr. 133947 ) hat erneut über einen Entschädigungsanspruch entschieden, der wegen der überlangen Dauer eines FG-Verfahrens geltend gemacht worden war. Im Streitfall war ein Klageverfahren acht Jahre und neun Monate beim FG anhängig. Obwohl der Fall in rechtlicher Hinsicht schwierig war, nahm der BFH eine Verzögerung um 43 Monate an, da das Verfahren über längere Zeiträume unbearbeitet geblieben war. |
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