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  • · Nachricht · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

    Finale Staatenaustauschliste für 2021 liegt vor

    | Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das BMF (16.6.21, IV B 6 - S 1315/19/10030 :035) hat nun die Staaten bekanntgegeben, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.21 erfolgt. | 

    Quelle: ID 47477822