· Nachricht · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Finale Staatenaustauschliste für 2021 liegt vor
| Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das BMF (16.6.21, IV B 6 - S 1315/19/10030 :035) hat nun die Staaten bekanntgegeben, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.21 erfolgt. |
Quelle: ID 47477822