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  • · Nachricht · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

    Voraussichtliche Staatenaustauschliste 2022

    | Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das BMF (11.2.22, IV B 6 - S 1315/19/10030 :041) hat nun die Staaten bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.22 erfolgt. |

    Quelle: ID 48156240

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