· Nachricht · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Voraussichtliche Staatenaustauschliste 2022
| Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das BMF (11.2.22, IV B 6 - S 1315/19/10030 :041) hat nun die Staaten bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.22 erfolgt. |
Quelle: ID 48156240