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    Mittels Vergleichsrechnung entscheiden: Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuchmethode?

    von Dipl.-Finw. (FH) Martin Hilbertz, Neuwied

    | Behandelt ein Einzelunternehmer seinen (auch) privat genutzten Pkw als Betriebsvermögen, dann stellt sich regelmäßig die Frage, nach welcher Methode der Privatanteil ermittelt werden soll. Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen, dass der steuerliche Abzug der Kfz-Kosten durch die Fahrtenbuchmethode oftmals optimiert werden kann. |

    1. Betriebs- versus Privatvermögen

    Die Zuordnung eines betrieblich genutzten Pkw zum Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen.

     

    1.1 Zuordnung zum Betriebsvermögen

    Pkw, die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind notwendiges Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 % bis zu 50 % ist eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen in vollem Umfang möglich (Wahlrecht).