07.03.2017 · Nachricht · Für Kapitalanleger
Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
| Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen vermehrt dazu über, gut verzinste Altverträge zu kündigen – und dies ist rechtens, wie der BGH nun entschieden hat (BGH 21.2.17, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16; BGH, PM Nr. 21/17 vom 21.2.17). |
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