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  • · Nachricht · Geringfügig Beschäftigte

    Ab September gelten für Minijobber neue Umlagesätze

    | Die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.8.15) hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.15 wie folgt erhöhen: U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,7 %); U2 (Mutterschaft) = 0,3 % (bisher 0,24 %). |

     

    Liegt der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vor, wird dieser ab dem Beitragsmonat September automatisch angepasst. Auch bei einem SEPA-Basislastschriftmandat ist nichts weiter zu veranlassen.

     

    Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig - erstmals zur Fälligkeit am 28.9.15 - zu ändern.

     

    Beachten Sie | Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Hier übernimmt die Minijob-Zentrale die Berechnung der Abgaben.

    Quelle: ID 43576941