· Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Minijob-Grenze bald bei 450 EUR?
| Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden. |
Ferner soll eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, die der sozialen Absicherung dienen soll. Somit müssten Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 % aufstocken (= 18,40 EUR bei einem Verdienst von 400 EUR). Wer dies nicht möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Hinweis | Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Quelle: www.minijob-zentrale.de, Meldung vom 18.7.12
Quelle: ID 35041900