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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Minijob-Grenze bald bei 450 EUR?

    | Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden. |

     

    Ferner soll eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, die der sozialen Absicherung dienen soll. Somit müssten Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 % aufstocken (= 18,40 EUR bei einem Verdienst von 400 EUR). Wer dies nicht möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

     

    Hinweis | Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

     

    Quelle: www.minijob-zentrale.de, Meldung vom 18.7.12

    Quelle: ID 35041900