· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundesrat gibt grünes Licht für zahlreiche Neuregelungen
| Am 25.11.11 hat der Bundesrat einigen praxisrelevanten Gesetzen und Verordnungen zugestimmt, die nun in Kürze in Kraft treten werden. |
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen, die im Wesentlichen zum 1.1.12 in Kraft treten. Bereits rückwirkend (ab dem VZ 2004) gilt die „Klarstellung“, dass Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind. Die für den Sonderausgabenabzug angehobene Grenze von 6.000 EUR gilt ab dem VZ 2012. Ob diese Gesetzesanpassung, die die günstige BFH-Rechtsprechung aushebelt, indes rechtens ist, wird wohl bald die Gerichte beschäftigen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten relevante Umsatzgrenze von 500.000 EUR wird (über den 31.12.11 hinaus) auf Dauer beibehalten.
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