· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundesrat stimmt steuerlicher Förderung von Elektromobilität zu
| Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ am 14.10.16 zugestimmt (BR-Drs. 523/16 (B)). Die nachfolgenden Änderungen können somit in Kraft treten. |
Die derzeit im Kraftfahrzeugsteuergesetz enthaltene fünfjährige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird rückwirkend für alle Erstzulassungen ab 1.1.16 auf zehn Jahre ausgedehnt. Die Steuerbefreiung gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die bis zum 31.12.20 zugelassen werden. Begünstigt sind zudem technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen.
Auch lohnsteuerliche Vergünstigungen enthält das Gesetz:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig