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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bundesrat stimmt steuerlicher Förderung von Elektromobilität zu

    | Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ am 14.10.16 zugestimmt (BR-Drs. 523/16 (B)). Die nachfolgenden Änderungen können somit in Kraft treten. |

     

    Die derzeit im Kraftfahrzeugsteuergesetz enthaltene fünfjährige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird rückwirkend für alle Erstzulassungen ab 1.1.16 auf zehn Jahre ausgedehnt. Die Steuerbefreiung gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die bis zum 31.12.20 zugelassen werden. Begünstigt sind zudem technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen.

     

    Auch lohnsteuerliche Vergünstigungen enthält das Gesetz: