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Das Verpackungsgesetz bringt ab 2019 zahlreiche Änderungen
| Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (kurz VerpackG), wodurch Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler einiges beachten müssen. |
Differenziert nach Wirtschaftszweigen (speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer) sind unter www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/ verschiedene Themenpapiere aufgeführt. Ferner informieren ein „How-To-Guide“ und das Dokument „Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ über grundlegende Pflichten.
Beachten Sie | Bei Verstößen gegen das VerpackG drohen empfindliche Bußgelder.
Quelle: ID 45676257