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Grundsteuer-Reform vom Bundestag verabschiedet
| Der Bundestag hat am 18.10.19 das Paket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die Reform in Kraft treten kann. |
Zwar soll sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht verändern. Fest steht aber bereits jetzt, dass einige Bürger mehr und andere weniger zahlen müssen. Verlierer und Gewinner stehen aber noch nicht fest. Denn dies hängt nicht zuletzt davon ab, ob bzw. welche Kommunen ihre Hebesätze anpassen werden.
Unklar ist zudem, welche Bundesländer vom wertabhängigen „Bundes-Modell“ abweichen werden. Denn durch die Änderung des Grundgesetzes wurde den Bundesländern eine abweichende Regelungskompetenz eingeräumt.
Quelle: ID 46198536