· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Kindergeld, Grundfreibetrag & Co. steigen geringfügig an
| Der Bundesrat hat der Erhöhung des Kindergelds, des Grundfreibetrags & Co. am 16.12.16 zugestimmt (BR-Drs. 717/16 (B)). Die nur geringfügigen Erhöhungen wurden nicht in einem eigenen Gesetz gebündelt, sondern in dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ aufgenommen. |
Die Änderungen im Überblick:
- Der Grundfreibetrag wurde für 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR erhöht. In 2018 erfolgt ein weiterer Anstieg um 180 EUR auf 9.000 EUR. Der Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a EStG) wurde entsprechend angepasst.
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