· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| In 2018 hatte der Bundesrat das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.19 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. |
1. Wichtige Fördervoraussetzungen im Überblick
Damit Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment geschaffen werden, gewährt der Gesetzgeber als Anreiz mit § 7b EStG eine Sonderabschreibung, die bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren beträgt. Insgesamt können damit in den ersten vier Jahren bis zu 20 % zusätzlich zur regulären AfA abgeschrieben werden. Es existieren zwei Kappungsgrenzen:
- Die Sonderabschreibung wird nur gewährt, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) 3.000 EUR pro qm Wohnfläche nicht übersteigen. Sind die Baukosten höher, führt dies zum Ausschluss der Förderung.
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