· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz: So wirken sich die Änderungen bei der Umsatzsteuer aus
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Durch das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl I 17, 2143) sind auch zwei umsatzsteuerliche Änderungen (Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen und Einschränkung der Haftungsfolgen gemäß § 13c UStG ) in Kraft getreten. Die Auswirkungen der bereits ab 1.1.17 anzuwendenden Neuregelungen werden näher betrachtet. |
1. Anhebung der Kleinbetragsrechnungsgrenze
Kleinbetragsrechnungen (KBR) müssen nicht die umfangreichen Formalanforderungen des Umsatzsteuerrechts enthalten, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der seit 2007 unveränderte Bruttogrenzbetrag von 150 EUR wurde nun rückwirkend zum 1.1.17 auf 250 EUR angehoben. Durch die Anhebung der Grenze ist der Anwendungsradius deutlich gestiegen, sodass auf einige Aspekte hinzuweisen ist:
1.1 Formalanforderungen
Bei „normalen Rechnungen“ ergeben sich die (umfangreichen) Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG. Bei KBR sind nach § 33 UStDV hingegen „nur“ folgende Angaben erforderlich:
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