05.12.2018 · Nachricht · Gewerbesteuer
Erweiterte Grundstückskürzung: Pkw-Privatnutzung schädlich?
| Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, genießen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ein Privileg. Sie können in der Gewerbesteuererklärung die erweiterte Grundstückskürzung beantragen (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG), sodass die erzielten Einkünfte faktisch gewerbesteuerfrei sind. Mit einer Verfügung hat die OFD NRW (Kurzinfo GewSt 05/18 vom 28.9.18, Abruf-Nr. 205263 ) nun für Unruhe gesorgt. Denn es steht im Raum, dass die Steuerbegünstigung bei einer privaten Nutzung betrieblicher Pkw nicht anzuwenden ist. |
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