· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Factoringgebühren: Nur der Zinsanteil unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
von StB Dipl.-Bw (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG sind Diskontbeträge aus der Veräußerung von Geldforderungen - also insbesondere Factoringgebühren - als gewerbesteuerliche Hinzurechnung zu erfassen. Was dabei jedoch oftmals übersehen wird: Nur der Zins-, nicht aber der Gebührenanteil ist hinzuzurechnen. |
1. Bestandteile der Factoringgebühr
Factoringgebühren setzen sich häufig aus drei Komponenten zusammen:
- Variabler Zins (z.B. Euribor),
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