23.05.2022 · Nachricht · Gewerbliche „Infizierung“
Arbeitsteilung in Arztpraxis kann zu Einkünften nach § 15 EStG führen
| Nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (16.9.21, 4 K 1270/19, Abruf-Nr. 228693 ; PM vom 12.4.22) ist eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt. Gegen diese Entscheidung ist inzwischen die Revision (BFH VIII R 4/22) anhängig. |
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