· Fachbeitrag · Gewerblicher Grundstückshandel
Geschenkte Immobilien als Zählobjekte bei der 3-Objekt-Grenze
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Der BFH (23.8.17, X R 7/15, Abruf-Nr. 198857 ) musste jüngst zum gewerblichen Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten entscheiden. Dabei ging es u. a. um die Frage, ob dem Schenker die Weiterveräußerung geschenkter Objekte als Zählobjekt i. S. der 3-Objekt-Grenze zugeordnet werden kann. |
1. Hintergrund
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs ‒ grundsätzlich 5 Jahre ‒ zwischen Anschaffung/Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert werden (BFH 13.8.02, VIII R 14/99). Zu Streitigkeiten mit dem FA kommt es dabei immer wieder hinsichtlich der Frage, wann ein Zählobjekt i. S. der 3-Objekt-Grenze vorliegt.
2. Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger hatte 1992 die Hälfte eines Mehrfamilienhauses von seiner Tante erworben. In 2000 erhielt er von seiner Mutter den anderen Miteigentumsanteil unentgeltlich (vorweggenommene Erbfolge). Zwischen 2001 und 2004 sanierte er das Gebäude umfassend und teilte es in 5 Eigentumswohnungen (ETW) auf. 4 ETW inserierte er in Verkaufsanzeigen; 3 davon verkaufte er in 2004. Die ETW im Erdgeschoss schenkte er Anfang 2005 seiner Ehefrau (EF), die diese noch im gleichen Jahr verkaufte. Die nicht inserierte ETW im Dachgeschoss nutzte der Steuerpflichtige erst selbst und vermietete sie später.
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