03.01.2013 · Fachbeitrag · Gewillkürtes Betriebsvermögen
Nutzungsänderung führt nicht zur Zwangsentnahme
| Wird ein Pkw zu mindestens 10 % (aber nicht mehr als 50 %) betrieblich genutzt, kann der Pkw dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden. Vermindert sich die betriebliche Nutzung später auf unter 10 %, bleibt der Pkw weiterhin Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung allein stellt nämlich keine Zwangsentnahme dar (BFH 21.8.12, VIII R 11/11, Abruf-Nr. 123716 ). |
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