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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Investitionsabzugsbetrag nach abgeschlossener Investition zulässig

    | Ein Investitionsabzugsbetrag wird gewährt für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Maßgeblich ist dabei die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahrs, für das der Abzugsbetrag geltend gemacht wird. Die aus dieser Sicht „künftige” Anschaffung kann bei Abgabe der Steuererklärung für das Abzugsjahr bereits erfolgt sein ( BFH 17.1.12, VIII R 48/10, Abruf-Nr. 121390 ). |

     

    Nach Meinung des BFH ist es also i.d.R. nicht von Bedeutung, ob die Investition im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung schon vorgenommen war. Ebenso wenig ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Abzugsbetrag in Anspruch zu nehmen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 92 | ID 33807360