04.03.2014 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Wechsel der Gewinnermittlungsart: Ist der Widerruf zulässig?
| Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR wirksam widerrufen werden. Nach Ansicht des FG Niedersachsen (16.10.13, 9 K 124/12, Abruf-Nr. 140471 ) liegt hierin kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch nur die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung fortgeführt wird. |
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