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  • 03.09.2015 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Ersatzbemessungsgrundlage ist verfassungswidrig

    | Die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht ist verfassungswidrig (BVerfG 23.6.15, BvL 13/11, 1 BvL 14/11). Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum 30.6.16 rückwirkend zum 1.1.09 eine Neuregelung treffen. Bis zum 31.12.08 ist die Vorschrift weiter anwendbar. |