02.10.2013 · Fachbeitrag · Grundstücksbewertung
Gutachterkosten sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
| Die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erbe anfallen. Dies hat der BFH (19.6.13, II R 20/12, Abruf-Nr. 132451 ) entschieden. |
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